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Arbeitskreis Atempause PDF Drucken E-Mail

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Die Betreuer-Stiftung Jever hat beim Landesamt für Jugend, Familie und Soziales den Antrag gestellt, als Einrichtung anerkannt zu werden, die ein sog. Niedrigschwelliges Betreuungsangebot gem. § 45b SGB XI vorhält. Dies bedeutet, dass durch ehrenamtliche Helfer, Angehörige, die einen pflegebedürftigen Familienangehörigen zu Hause versorgen, stundenweise Entlastung erhalten bekommen können. Voraussetzungen können bei der Pflegekasse erfragt werden.
Die Helfer werden laufend weiter geschult und ausgebildet. Hierzu sind monatliche Termine vorgesehen, die von einer Koordinatorin geleitet werden, auch zwecks Erfahrungsaustausch und praxisbegleitenden Hilfsmöglichkeiten. Aus Versicherungsgründen können nur Mitstifter als Helfer tätig werden. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig auch Betreuer für dieselbe Person sein.
Für die fachliche Begleitung hat sich Herr Jeries Khalil, Facharzt in Sande und Roffhausen, bereit erklärt. Die Helfer erhalten eine Aufwandsentschädigung.
 
Interessierte können sich als Helfer melden, für den Aufbau einer 2. Helfergruppe, ebenso Angehörige, die Hilfen benötigen.
 
Wenden Sie sich bitte an den Vorstand.


Mit der Hoffnung auf stetiges Vorankommen
Elke Willms                        Eberhard Möhwald                        Erika Hayen



Generelle Informationen zum Angebot niedrigschwellige Betreuung gemäß § 45b SGB.

Die Betreuer-Stiftung-Jever darf gemäß Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie vom 03.03.2009, niedrigschwellige Betreuungsangebote mit dem Helferkreis „Atempause“ leisten, im häuslichen Bereich für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.Die geschulten Helfer/Helferinnen können flexibel und nach Absprache in den Haushalt der Familie kommen und für eine festgelegte Anzahl von Stunden die Betreuung der erkrankten Menschen übernehmen. In dieser Zeit können pflegende Angehörige, z.B. persönliche Erledigungen, Einkäufe, Arztbesuche u.a. wahrnehmen oder ungestörte Freizeitaktivitäten/Entspannungsangebote genießen.Zum Angebot gehört der vorbereitende und Vertrauen schaffende Hausbesuch der Koordinatorin und die Einbeziehung biografischer Kenntnisse aus Gesprächen mit den pflegenden Angehörigen.Die niedrigschwellige Betreuung ist ein zusätzlicher Leistungsanspruch an die Pflegekasse, neben einer Pflegestufe, und auch ohne Pflegestufe, beinhaltet aber keine Pflegeleistung, (wie z.B. Waschen, Essen reichen, Lagern u.a.), wobei bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen.Als Grundbetrag stehen 100 Euro monatlich zur Verfügung. Das ergibt 10 Stunden Entlastung für die pflegenden Angehörigen.Die Koordinatorin, Frau Rita Möhwald, ist unter der Nr. 04461-743736 für Ihre Fragen telefonisch zu erreichen.


Der Vorstand
 
Betreuer-Stiftung Jever, Schloßstraße 1, 26441 Jever Tel.: 04461 945259 | kontakt@betreuer-stiftung-jever.de     ...by seiten-bauer.com